Passivmitglieder



Mit Stimmrecht und passives Wahlrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen, aber nicht aktiv am Vereinsleben teilhaben.

Sie profitieren nicht von den Vorzugspreisen wie Aktivmitglieder. Passivmitglieder haben im betreffenden Kalenderjahr mindestens das 19. Altersjahr vollendet.