Jugendmitglieder



Sind Mitglieder bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem sie das 19. Altersjahr vollenden (d.h. in dem Jahr, indem sie 19 Jahre alt werden), welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen und aktiv am Vereinsleben teilhaben. Ein Jugendmitglied muss mindestens einen halben Arbeitstag pro Jahr für Vereinsanlässe leisten. Sie können bis zum 18. Geburtstag nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Inhaber(s) der elterlichen Gewalt Mitglied werden. Jugendmitglieder haben ab ihrem 16. Altersjahr volles Stimmrecht und aktives sowie passives Wahlrecht.