Projekt Westernreithalle Zürcher Oberland

Die Ereignisse der letzten Tage haben eine aussergewöhnliche Dynamik erzielt, weshalb sich der WRC am 14. November 2021 aus diversen Gründen veranlasst sieht, das Baugesuch für seine Westernreithalle in Fehraltorf vorzeitig zurückzuziehen. Die Bemühungen der letzten Jahre, in einer Zürcher Oberländer Gemeinde eine eigene Vereinshalle in einer geeigneten Sportzone zu errichten, sind somit vorerst gescheitert. Der WRC bedauert diese Entwicklung sehr, hat er doch die finanziellen Mittel dafür über lange Jahre mit Hilfe seiner Mitglieder durch Freiwilligen-Arbeit erwirtschaftet. Er dankt allen Mitgliedern, die sich aktiv für den Verein einsetzen und seine Bemühungen unterstützt haben. 


Im Oktober 2021 hat der WRC ZO nach langer Vorbereitung in Fehraltorf einen Vorentscheid mit Drittverbindlichkeit an die Gemeinde eingereicht. Hierzu die Erklärung des Vorgehens: 

 

Der "Vorentscheid mit Drittverbindlichkeit" ist ein Werkzeug im Vorfeld des ordentlichen Baugesuches, das ermöglicht einzelne und entscheidende baurechtliche Fragen von den Behörden mit Drittverbindlichkeit beantwortet zu bekommen.

Der WRC als Bauherrschaft und der Projektverfasser müssen mit dem Projekt konkrete Fragen einreichen, welche dann beantwortet werden. In diesem Rahmen wird noch keine Baubewilligung gesprochen. "Drittverbindlichkeit" darum, weil die Antworten der Baubehörde (und nur diese) rechtsverbindlich sind und Rechtsmittel bestehen. Daher wird der Vorentscheid bzw. das Projekt publiziert und ausgesteckt (Bauvisiere gestellt).

 

Aus den Antworten kann die Bauherrschaft und der Projektverfasser ableiten, auf was sie bei einem ordentlichen Baugesuch achten müssen, bzw. was zu berücksichtigen ist, damit das Bauprojekt bewilligungsfähig wird. Es ist also durchaus möglich, oder sogar wahrscheinlich, dass das Baugesuch anders ausschaut, als das Projekt, das für den Vorentscheid eingereicht wurde.

 

 

Grundsätzlich ist ein Vorentscheid nicht Voraussetzung für ein Baugesuch oder eine Baubewilligung. Im vorliegenden Fall macht er aber Sinn, da einige grundlegende Themen nicht ohne weiteres über die kommunale Bau- und Zonenordnung abgehandelt werden können.

 

Eine Antwort des Kantons wird frühestens in drei Monaten erwartet. Erst mit diesen Antworten wird der WRC dann weiter analysieren können, ob der Bau der Westernreithalle Fehraltorf realisierbar ist.


Der WRC ZO strebt mit einer Züricher Oberländer Gemeinde oder privaten Grundeigentümerin die Realisierung einer eigenen Halle für das Westernreiten an, in welcher die meisten hier in Europa gängigen Westernreitdisziplinen trainiert werden sowie Kurse abgehalten werden können. Mit einer solchen vereinseigenen Reithalle könnte die Jugendarbeit wesentlich ausgebaut werden sowie das Wissen für die Basisreiterei besser vermittelt werden.

Je nach Ausgestaltung der Modalitäten und Möglichkeiten realisiert der Verein ein solches Projekt direkt oder kann dafür eine eigene „Genossenschaft Westernreithalle Züri Oberland“ gegründet werden. 

 

Weitere Informationen dazu erteilt gerne die Präsidentin Simone Reiss (info@simonereiss.ch).



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